AGBs

Wenn der Buchungsvorgang abgeschlossen und die Reservierung vereinbart ist, ist ein sogenannter "Gastaufnahmevertrag" wirksam. Diesen Gastaufnahmevertrag formulierte die Dachorganisation des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes DEHOGA e.V., (http://www.dehoga.de) früher Bonn, jetzt Berlin, folgendermaßen:

Gastaufnahmevertrag des DEHOGA

 

  1. Wird ein Hotelzimmer bestellt, zugesagt oder kurzfristig bereitgestellt, so ist ein Gastaufnahmevertreg zustande gekommen.
  2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner für die gesamte Dauer des Vertrages zur Erfüllung der gegenseitigen Verpflichtungen daraus.
  3. Verpflichtung des Gastwirtes ist es, das Zimmer entsprechend der Bestellung bereitzuhalten.
  4. Verpflichtung des Gastes ist es, den Preis für die Zeit (Dauer) der Bestellung des Zimmers zu bezahlen.
  5. Nimmt ein Gast das bestellte Hotelzimmer nicht in Anspruch, so bleibt er rechtlich verpflichtet, den Preis für die vereinbarte Hotelleistung zu bezahlen, ohne daß es auf den Grund der Verhinderung ankommt. Dabei müssen die tatsächlichen Einsparungen des Betriebes abgesetzt werden.
  6. Die Einsparungen des Betriebes betragen erfahrungsgemäß bei der Übernachtung 20 %, bei Halbpensionsvereinbarungen 30 %, bei Vollpensionsvereinbarungen 40 % des vereinbarten Preises.
  7. Kann der Gastwirt das nicht in Anspruch genommene Zimmer anderweitig vergeben, so entfällt die Verpflichtung des Gastes zur Bezahlung in Höhe der anderweitig erzielten Einnahmen für diesen Zeitraum.
  8. Der Gastwirt hat einen Anspruch auf Bezahlung aller Leistungen vor Abreise und dementsprechend ein gesetzliches Pfandrecht an den eingebrachten Sachen des Gastes.
  9. Gerichtsstand ist der Betriebsstandort, da auch im Falle einer Nichtbeanspruchung des Zimmers die Leistungen aus dem Gastaufnahmevertrag am Ort des Betriebes zu erbringen sind.

Zahlungsbedingungen

Wenn nichts anderes vereinbart ist oder keine jederzeit verlangbare Vorkasse erbeten wird, gelten die üblichen Zahlungsbedingungen im Hotel- und Gaststättengewerbe: Der Gast zahlt bei Ende seines Aufenthalts in bar, per EC-Karte, Visa oder mit der Euro- oder Mastercard.

Zwischenrechnung

Bei einem mehrwöchigen Aufenthalt wird nach Ablauf einer Woche die Zwischenrechnung gestellt.

Überweisungen bitte an:

Hotel Vogelsang
Sparkasse Mainfranken
IBAN: DE96 7905 0000 0047 2532 24 / BIC: BYLADEM1SWU

Hotel Vogelsang
Castellbank Würzburg
IBAN: DE03 7903 0001 1001 3649 00 / BIC: FUCEDE77XXX


Stornierung

Bei einer Stornierung werden wir selbstverständlich versuchen, das oder die Zimmer anderweitig zu vermieten. Nur die nicht wieder vermieteten Zeiten kommen bei den "Logis-Ausfallkosten" in Ansatz. Bei Stammgästen kann aus Kulanzgründen auf eine Berechnung dieser Logis-Ausfallzeiten, je nach Einzelfall und Vorreservierungszeitraum, gegebenenfalls verzichtet werden. Ansonsten werden in unserem Hause bei Stornierung einer fest abgeschlossenen Buchung bis zu 80 % auf den Logis-Anteil (ohne Frühstück oder Halbpension) berechnet. Der rechtliche Anspruch resultiert aus dem abgeschlossenen Gastaufnahmevertrag (siehe unter Gastaufnahmevertrag)